UNVERBINDLICHE ANGEBOTSANFRAGE
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Bitte beachten Sie, dass die Stadt Trier eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3,5% zzgl. Mwst. erhebt.
Diese ist vor Ort durch den Gast zu begleichen. Ausgenommen von der Besteuerung sind beruflich veranlasste Übernachtungen.