UNVERBINDLICHE ANGEBOTSANFRAGE
Erzählen Sie uns von Ihrer geplanten Veranstaltung!

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Trier eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3,5% zzgl. Mwst. erhebt.
Diese ist vor Ort durch den Gast zu begleichen. Ausgenommen von der Besteuerung sind beruflich veranlasste Übernachtungen.